Der Pastorale Raum ist gleichzeitig auch ein Kirchengemeindeverband (KGV). Dieser KGV kann am allgemeinen Rechtsverkehr teilnehmen und dient der Vermögensverwaltung. In der Verbandsvertretung sitzen die Delegierten aus allen Vermögensgremien der einzelnen Kirchengemeinden.
Die Aufgaben der Verbandsvertretung sind
- Haushaltsplanung und
- Jahresrechnung.
Der Verbandsausschuss besteht aus der oder dem Vorsitzenden, der oder dem stellvertretenden Vorsitzenden und drei Mitgliedern der Verbandsvertretung. Die Verbandsvertretung wählt diese drei Mitglieder für die Dauer der Mitgliedschaft in der Verbandsvertretung.
Die Hauptaufgaben des Ausschusses sind die
- Vermögensverwaltung
- Personalplanung und -bewirtschaftung
- Vertretung des KGV in allen Rechtsangelegenheiten.